Vermieter und Eigentümer

Denkmalimmobilien

Hinter der historischen Fassade einer sanierten Denkmalimmobilie verbirgt sich regelmäßig Wohnkomfort der gehobenen Klasse. Liebevoll restauriert, bietet das sanierte Baudenkmal besonderes Wohnen in gemütlichem Ambiente. Ob zur eigenen Nutzung, als gut zu vermietende Kapitalanlage oder als Altersvorsorge –  professionell sanierte Denkmalimmobilien gehören zu den beliebten Wohnobjekten.

Die Immobilie sollte entsprechend abgesichert sein, damit sie möglichst lange erhalten bleibt.

Nicht alle Versicherungsgesellschaften versichern Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Viele Versicherer scheuen u.a. das erhöhte Brandrisiko. Zudem sind die möglichen Wiederherstellungskosten im Schadensfall für die Versicherungsgesellschaften kaum kalkulierbar.

Wegen der erhöhten Risiken und höheren Kosten bei denkmalgeschützten Immobilien, muss diese immer individuell berechnet werden.

Bereits während der Bauphase sollte die Immobilie umfangreich abgesichert werden. Aufgrund der Kombination von Neubaumaßnahmen und bestehenden Altbauten ist das Schadensrisiko oftmals höher als zunächst geahnt. Sollten durch die Baumaßnahmen Schäden an den bestehenden Altbauten entstehen, sind diese oftmals von der Versicherung nicht abgedeckt.

In den meisten Fällen ist bereits ein ausführliches Wertgutachten für den Altbau erforderlich, lange bevor mit den Bauarbeiten begonnen wird.

Als Spezialist für die Absicherung von Immobilien unter Denkmalschutz ermitteln wir gerne die passende Lösung für Sie. Die persönliche Beratung und Betreuung wird ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ansprüche zugeschnitten. So finden wir gemeinsam mit Ihnen die passende Absicherung für Ihre denkmalgeschützte Immobilie.

Mit der eigenen Denkmalimmobilie können Sie auch langfristig Steuern sparen. Es gilt die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler, sowohl für vermietete als auch für selbst genutzte Gebäude. Diese steuerlichen Vorteile kann Ihnen ein Steuerberater näher erläutern.

Sollten Sie am Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie Interesse haben, stellen wir gerne den Kontakt zu unseren Partnern in diesem Bereich her.

Referenz-Objekte

(Zum Vergleich der Bilder schieben Sie die Pfeile mit gedrückter Maustaste hin und her)
vor Sanierungnach Sanierung
vor Sanierungnach Sanierung
vor Sanierungnach Sanierung

Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht

Als Eigentümer einer Immobilie, kann man Sie für Personen-/Sach- und Vermögensschäden haftbar machen, welche sich auf Ihrem Grund und Boden ereignen. Je nachdem was für ein Schaden sich ereignet hat, können die finanziellen Folgen sehr schnell gravierend sein. Die passende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.

Sie schützt Sie vor finanziellem Schaden, wenn Sie Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht verletzt haben. Ihre Pflichten sind z. B. die bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung sowie das Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen.

Mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung genießen Sie einen leistungsstarken Versicherungsschutz gegen die finanziellen Folgen eines Haftpflichtschadens.

Die Versicherung deckt im allgemeinem Schäden ab, die in folgenden Bereichen verursacht wurden:

  • Die Instandhaltung eines Gebäudes
  • Reinigung des Gebäudes und des Grundstückes
  • mangelhafte Beleuchtung
  • Der Zustand der Wege, Außenanlagen und Treppenräume
  • Räumen des Gehweges bei Schnee, Eis und Laubbefall

Versicherungsschutz für die Bauphase

Bauherrenhaftpflicht

Da Sie als Bauherr für alle Schäden haftet, die im Zusammenhang mit der Baustelle entstehen, sollte der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für jeden Bauherren selbstverständlich sein.

Für alle entstandenen Schäden (Sach- und Personenschäden) auf der Baustelle haftet der Bauherr in unbegrenzter Höhe. Ein Personenschaden kann den Bauherren schnell in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen.

Die Bauherrenhaftpflicht schützt die Bauherren im Schadenfall vor hohen und berechtigten Schadensersatzansprüchen und wehrt aber auch gleichzeitig nicht berechtigte Ansprüche ab.

Bauleistungsversicherung

Für Bauherren sind mit der Bauleistungsversicherung alle Lieferungen und Leistungen im Zuge des Bauvorhabens absicherbar. Versichert sind in den meisten Fällen alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile, die im Rahmen des Bau­vorhabens eingebracht bzw. ausgeführt werden.

Mit einer Bauleistungsversicherung sichern sich Bauherren gegen finanzielle Einbußen im Schadenfall ab.

In Rahmen der Bauversicherungen können Sie vom Baubeginn bis hin zur Fertigstellung komplett abgesichert werden. Die Bedeutung der Bauversicherung liegt klar auf der Hand und oft fordern die Kreditinstitute ohnehin den Nachweis über die wichtigsten Bauversicherungen.

Wohngebäudeversicherung

Eine Immobilie sollte gegen die finanziellen Folgen aus Schäden durch Feuer, Blitz, Im- und Explosion, Rohrbruch, Sturm und Hagel und Vandalismus versichert sein.

Darüber hinaus empfehlen wir den Abschluss einer Elementarschadenversicherung.

Eine finanzielle Entschädigung wird gezahlt. wenn beispielsweise das Haus abbrennt, ein Sturm das Dach abdeckt oder ein Rohrbruch das Haus flutet.

Sie erhalten dann von der Wohngebäudeversicherung den vereinbarten Versicherungswert ersetzt.

Die Wohngebäudeversicherung deckt im allgemeinem folgende Schäden ab:
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • Elementarschäden
Darüber hinaus können weitere Schadensereignisse individuell eingeschlossen werden.

Mietausfallversicherung

Gegen einen drohenden Mietausfall können sich Vermieter mit einer Mietausfallversicherung absichern. Auch wenn der Vermieter schnell rechtlich reagiert, so kann es doch Monate dauern, bis die ausstehenden Mieten gezahlt werden. In der Zeit entsteht oftmals ein finanzieller Engpass für den Vermieter.
Der Mietausfallschutz sichert dabei nicht gezahlte Mieten ab. Wenn die Miete nicht mehr gezahlt wird, springt die Versicherung ein und sorgt für den finanziellen Ausgleich in Höhe der vereinbarten Leistungen.

Abgesichert wird der mögliche Mietausfall. Dabei können verschiedene Höhen und Anzahl an vermieteten Wohnungen, Häusern und weiteren Objekten eingeschlossen werden.

Beispielsweise kann er Ausfall von 6 oder 12 Monatsmieten abgesichert werden.

Vermieterrechtsschutz

Für Vermieter können sich jederzeit verschiedene rechtliche Konflikte ergeben. Jederzeit kann Ärger wegen nötiger Reparaturen, ausstehenden Mietzahlungen oder den Nebenkosten mit den Mietern drohen.

Als Eigentümer der vermieteten Objekte kann es auch schon einmal zu Auseinandersetzung mit Ämtern kommen.

Besonders im Immobilien- und Mietrecht werden solche Streitigkeiten schnell vor Gericht ausgetragen und verursachen hohe Kosten.

Die Leistungen des Vermieterrechtsschutzes beinhalten in den meisten Fällen folgende Bereiche:

  • Grundstücks- und Wohnungsrecht: Dieser Teilbereich regelt Forderungen, die sich direkt auf die entsprechende Immobilie beziehen.
  • Ordnungsrecht: Alle Prozesse, die eine oder auch mehrere zusammenhängende Ordnungswidrigkeiten zum Grund haben.
  • Strafrecht: Angelegenheiten, die sich auf ein konkretes strafrechtliches Vergehen beziehen.
  • Kosten / Honorare für Ihren Rechtsanwalt.
  • Sämtliche anfallenden Prozesskosten.
  • Kosten für Gutachten, Experten etc.
  • Kosten des Gegners, falls Sie den Rechtsstreit verlieren.

Mietkaution

Bei jeder Neuvermietung müssen Sie sich als Vermieter auch um die Hinterlegung der Mietkaution kümmern. Im Zweifel können Sie eine Bonitätsprüfung verlangen, z.B. durch eine Gehaltsabrechnung oder eine Schufa-Auskunft.

Dies ist für Sie auch immer mit Aufwand verbunden. Wenn Sie sich mit Ihrem Mieter einig sind, können Sie sich diesen Aufwand durch die passende Versicherung zukünftig sparen.

Sollten Sie mit Ihrem neuem Mieter die Hinterlegung der Mietkaution in Form einer Mietkautionsversicherung vereinbaren, können Sie sich diese gesamte Arbeit selbst ersparen. Den nötigen Aufwand übernimmt die Versicherungsgesellschaft.

Zudem müssen Sie die Mietkaution nicht mehr auf ein Mietkautionskonto anlegen und sich um Verzinsung, gesetzliche Regelungen etc. kümmern.

Auch bei Schäden leistet die Versicherung schnell und unkompliziert.

Als Vermieter kostet Sie die Mietkautionsversicherung keinen Cent. Die jährlichen Kosten für die Versicherung trägt der Mieter als Versicherungsnehmer.

Photovoltaikversicherung

Eine Photovoltaikversicherung ist eine spezielle Form der Absicherung für Photovoltaikanlagen. Ein Schaden an solch einer Anlage kann sehr teuer werden.

Oftmals werden die Anlagen durch einen Sturm und/oder Hagel beschädigt. Solch eine Beschädigung muss schnellstmöglich wieder behoben werden, da die Anlage weniger oder gar keinen Strom mehr erzeugt.

Bei der Photovoltaikversicherung handelt es sich um eine umfangreiche Versicherung mit Allgefahrendeckung.  Alle Gefahren, die nicht ausdrücklich bei Vertragsabschluss ausgeschlossen werden, sind in der Versicherung enthalten.

Damit können Sie ihre Anlage z.B. gegen Elementarschäden, Schäden durch Inhaber oder Mitarbeiter wie Bedienungsfehler und weitere Schäden wie Kurzschluss oder Überspannung absichern.

Ist ein Schaden entstanden, kommt die Photovoltaikversicherung für die nötigen Reparaturen. Ist eine Reparatur nicht möglich oder nicht mehr sinnvoll, wird der Wert der Anlage ersetzt.

Führt der Schaden zu einer Unterbrechung der Stromerzeugung bzw. Einspeisung ins Stromnetz, wird durch die Versicherung zudem der entstandene Ertragsausfall erstattet.